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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens RE:LIVING Interior Studio Inh. Judith Heider


I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Unternehmen RE:LIVING und sind Bestandteil aller Verträge über die in Auftrag gegebenen Leistungen.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RE:LIVING hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RE:LIVING gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


II. Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen

  1. Bei Interior Design Projekten ist der erste Termin unverbindlich. Im ersten Termin wird mündlich der Umfang des Angebotes besprochen. Sollte es zu einer Zusammenarbeit kommen, wird der Rahmen des Projektes in Form eines Vertrages bzw. eines Angebotes und einer Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Detaillierte Wünsche des Kunden werden im nächsten Termin genau besprochen und ebenfalls schriftlich festgehalten.
  2. An Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich RE:LIVING Eigentums- und Urheberrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwürfe und Zeichnungen in anonymisierter Form im Internet und/ oder Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. RE:LIVING behält sich ebenso das Recht vor, nach Fertigstellung des Projektes Fotos von den umgesetzten Räumlichkeiten zu erstellen und diese in anonymisierter Form im Internet und/ oder Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen RE:LIVING und dem Kunden zwecks Ausführung der Dienstleistung getroffen werden, sind ausschließlich in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


III. Umfang und Ausführung der Leistung

  1. Der Umfang der Leistungen, die RE:LIVING im Rahmen des Auftrages für den Kunden erbringt, ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen Projekt.
  2. Sofern im rahmen des Auftrages Zeichnungen bzw. Visualisierungen geliefert werden, sind diese Leistungen immer nur Skizzen. Die Maße und Angaben können nicht als verbindliche Information gesehen werden, beispielsweise zur direkten Übergabe an Dritte (wie Handwerker).
  3. RE:LIVING verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Ausführung gemäß der Auftragsbestätigung und/oder der mündlichen getroffenen Absprache, welche im Nachgang zu der Besprechung schriftlich oder per Mail in Textform - ebenfalls zusammengefasst wird. Die Entwurfsplanung umfasst den Entwurfsvorschlag für eine Einrichtungs-, Dekorations- und/oder Farb- & Materialberatung anhand der vom Kunden gemachten Vorgaben und angegebenen Präferenzen. Eine Detailplanung wird immer nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden erstellt und entwickelt sich aus den Entwurfsplanungen und der Machbarkeitsanalyse mit dem ausführenden Handwerksbetrieb.
  4. Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit, die RE:LOVING dem Kunden als Skizze liefert, sind ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Kunden bestimmt. RE:LIVING übernimmt keinerlei Gewähr über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Planungsvorschläge sind lediglich als Ideenskizze zu verstehen. Vor deren Ausführung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bei geeigneten Fachleuten (Statiker, Elektriker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuholen. Beauftragt der Kunde Dritte (z.B. Handwerker) so dürfen die Maße und Angaben den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben werden. Der Kunde muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.
  5. RE:LIVING erstellt selbst keine statischen Berechnungen, sondern arbeitet in Projekten - bei baulichen Maßnahmen - immer mit Statikern oder Bauträgern zusammen.
  6. RE:LIVING beauftragt keine Handwerker, sondern berät ggf. nur bei der Auswahl bzw. unterbreitet unverbindliche Vorschläge. Die Beauftragung der Handwerker-Leistung zur Umsetzung von Planungen erfolgt ausschließlich über den Kunden.


IV. Gestaltungsfreiheit

  1. Für RE:LIVING besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
  2. Die RE:LIVING vom Kunden überlassenen Vorlagen (wie z.B. Fotos, Abbildungen, Muster etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde Stellt RE:LIVING von eventuellen Inanspruchnahmen von Dritter Seite frei.


V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise werden im Angebot geregelt
  2. Die Zahlung erfolgt in 2 Schritten: die ersten 50% des jeweiligen Rechnungsbetrages sind bei Auftragsabschluss und die zweiten 50% bei Auftragsfertigstellung zur Zahlung fällig.


VI. Leistungszeit - Vertragsdauer

  1. RE:LIVING kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmten Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind. Nicht zu vertreten hat RE:LIVING einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt zuständigen Ansprechpartners, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.
  2. Ist ein Termin zur Leistungserbringung vereinbart, und kann dieser Termin durch RE:LIVING aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen RE:LIVING aus dieser Terminverzögerung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Naturereignisse sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters von RE:LIVING. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.


VII. Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche

  1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen RE:LIVING sind ausgeschlossen., soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RE:LIVING, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. RE:LIVING übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt RE:LIVING eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von RE:LIVING ermittelten Maße und sonstige Angaben entgegen den Vorgaben in Abschnitt III.2. und 4. verwenden.
  3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungen von RE:LIVING auf individuellen ästhetischen Vorstellungen der planenden Person von RE:LIVING beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistungen, die von RE:LIVING erbracht werden, Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.


VIII. Haftung

  1. Die von RE:LIVING erbrachten Leistungen basieren auf Vorgaben und Briefings des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falscher oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
  2. Wenn RE:LIVING auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet RE:LIVING nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
  3. RE:LIVING übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt RE:LIVING eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von RE:LIVING ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.
  4. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit RE:LIVING einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung in jedem Falle auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.


IX. Datenschutz


Sämtliche persönliche Daten, die der Auftraggeber zum Zweck der Auftragserfüllung übermittelt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. RE:LIVING speichert Daten des Kunden, die die Abwicklung von Bestellungen bzw. des Auftrages ermöglichen. RE:LIVING unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. RE:LIVING erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Mit Absendung der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde einer Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.


X. Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von RE:LIVING.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von RE:LIVING zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Geschäftssitz von RE:LIVING.


XI. Eigentumsvorbehalt


Es wird der Eigentumsvorbehalt nach den Bestimmungen des BGB vereinbart. Gelieferte Dienstleistungen, erstellte Skizzen und Pläne bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RE:LIVING.


XII. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt und wirksam ist.

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